Vorsorge gegen Schädlinge

Gesetzliche Richtlinien für die Hygienepraxis nach HACCP

Vorsorge gegen tierische Schädlinge

Auszug der Hygiene-Leitlinie | Punkt 11, Seite 20 des Bundesministerium für Gesundheit

  1. Baulichkeit und Ausstattung sind so zu konzipieren, dass ein Eindringen von Schädlingen hintan gehalten wird. 
  2. An Fenstern, die zu öffnen sind, und an anderen Lüftungsöffnungen müssen Vorrichtungen gegen das Eindringen von Insekten und anderen Schädlingen vorhanden sein. 
  3. Bei Bedarf sind Fliegen und andere Fluginsekten durch Insektenfallen zu bekämpfen, wobei darauf zu achten ist, dass es durch sie zu keiner nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel kommen kann. 
  4. Die Räume sind regelmäßig auf Schädlingsbefall zu kontrollieren. 
  5. Beim Auftreten von Schaben, Ratten oder Pharaoameisen ist die Bekämpfung durch eine autorisierte Schädlingsbekämpfungsfirma durchführen zu lassen. Bei der Bekämpfung anderer Schädlinge ist dann eine solche bei zu ziehen, wenn die in Eigenregie durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen nicht ausreichen. 
  6. Die verwendeten Schädlingsbekämpfungsmittel dürfen nicht auf Lebensmittel gelangen.

WEBSITE Hygiene - WKO.at

Lebensmittelrecht in der Gastronomie - WKO

Hygieneleitlinie für Großküchen - WKO